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Wilkommen auf der Webseite des Beirates für Chancengleichheit!

Der Beirat für Chancengleichheit wurde im Mai 2007, im europäischen Jahr der Chancengleichheit, gegründet.



Mission, Ziele, Kompetenzen

Der Beirat für Chancengleichheit ist ein beratendes Organ der Universität, dessen Aufgabe es ist, eine tatsächliche Gleichberechtigung aller Angehörigen der Universitätsgemeinschaft unabhängig von deren Geschlecht, Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Alter, Behinderung, sexuelle Identität oder von anderen Umständen, die eine Diskriminierung zur Folge haben könnten, zu fördern und zu überwachen.

Der Beirat für Chancengleichheit ist zuständig für

  • die Erstellung von Programmen, die eine tatsächliche Gleichberechtigung aller Angehörigen der Universitätsgemeinschaft zum Ziel haben;
  • die Aufdeckung jeder Art von direkter oder indirekter Diskriminierung, welche die Verwirklichung der vollständigen Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Angehörigen zur Universitätsgemeinschaft verhindert;
  • die Einhaltung der Rechte zur Wahrung der Chancengleichheit und die Verhinderung von Gegebenheiten, die diese Rechte verletzen können.


Mitglieder

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