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Berufsbegleitender Laureatsstudiengang
Im Akademischen Jahr 2010/2011 wird das 1. Studienjahr des berufsbegleitenden Laureatsstudiengangs Bildungswissenschaften für den Primarbereich nicht angeboten. Fortgesetzt werden das 2., 3. und 4. Studienjahr.
Die Lehrveranstaltungen, Laboratorien und Praktika dieses Studiengangs werden während der Schulzeit an Samstagen und bei Bedarf eventuell an einigen Freitagnachmittagen abgehalten und finden in den Sommerferien im Rahmen einer „summer school“ statt. Dabei besteht Anwesenheitspflicht. Ein Teil der Lehrinhalte wird in Form von Literatur-, Projekt- oder Fernstudien absolviert. 

Zulassungsbedingungen
Zum berufsbegleitenden Laureatsstudiengang in Bildungswissenschaften für den Primarbereich sind Bewerber/innen zugelassen, die beim Verfall des Termins für die Vorinskription als Grundschullehrer/in oder Kindergärtner/in im Dienst stehen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • unbefristeter Vertrag für den Unterricht an einem staatlichen Kindergarten oder an einer staatlichen Grundschule oder an einem Landeskindergarten in der Provinz Bozen oder in der Provinz Trient;
  • Dienstalter von mindestens 3 Jahren in Vollzeit oder Teilzeit im Berufsbild eines Kindergärtners/einer Kindergärtnerin und/oder einer Grundschullehrkraft an staatlichen oder gesetzlich gleichgestellten Kindergärten bzw. Schulen oder an den Landeskindergärten in der Provinz Bozen bzw. in der Provinz Trient.


Die Dienstzeit im Laufe eines Schuljahres wird als ganzes Jahr gezählt, wenn mindestens 180 Tage Dienst geleistet wurde. Zur Erreichung der 180 Tage kann der im gleichen Schuljahr geleistete Dienst an Kindergärten und Grundschulen zusammengezählt werden. Der Dienst wird auch dann berücksichtigt, wenn er ohne den Besitz des gültigen Studientitels geleistet wurde.

  • Auch Religionslehrer/innen an Kindergärten und Grundschulen werden zu den oben angeführten Bedingungen zum berufsbegleitenden Laureatsstudiengang zugelassen;
  • Bewerber/innen aus dem Ausland werden zugelassen, wenn sie sich in einer vergleichbaren dienstrechtlichen Position befinden und alle übrigen Voraussetzungen erfüllen;
  • schließlich sind zum berufsbegleiteden Laureatsstudiengang auch Assistenten/Assistentinnen zugelassen, die an den Landeskindergärten in der Provinz Bozen Dienst leisten und alle übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

         

         

         

         

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