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Der Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich aus den Professoren der 1. und 2. Ebene sowie aus den Vertretern der Planstellenforscher und Studentenvertretern zusammen. Mit beratender Stimme sind die Generaldirektion und die Leitung der Fakultätsverwaltung vertreten. Der Fakultätsrat tagt in regelmäßigen Abständen bis zu sieben Mal im Jahr und ist das oberste Kollegialorgan der Fakultät. An seiner Spitze steht der Dekan der Fakultät, der als primus inter pares gilt. 
Weitere Informationen siehe Art. 15 des Statutes.  


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