Studiengebühren Dieser Abschnitt richtet sich an Studierende der
Bachelor- und Masterstudiengänge sowie
Laureatsstudiengänge. Informationen betreffend die Doktoratsstudien
sind
hier abrufbar.
Für die Verwaltung der Studiengebühren ist das
Studentensekretariat zuständig.
Die Studiengebühren werden jährlich vom Universitätsrat in der Gebührenordnung (siehe Menüleiste rechts, "Weitere Informationen") festgelegt.
Studiengebühren für das Akademische Jahr 2012/2013 (alle Studiengänge):
| Zahlung |
Bis maximal ein Jahr außerhalb der Regelstudienzeit |
Ab dem zweiten Jahr außerhalb der Regelstudienzeit |
Fälligkeit |
| 1. Rate (die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium in Höhe von € 136,50 ist inbegriffen) |
€ 711,50 |
€ 1011,50 |
bei der Einschreibung |
| 2. Rate |
€ 575,00 |
€ 575,00 |
31.03.2013 |
| Insgesamt |
€ 1286,50 |
€ 1586,50 |
|
Zahlungsmodalitäten für die zugelassenen Kandidaten der ersten Session der Vorinskription
Studienanwärter, die das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen, müssen die Bezahlung des Betrages in Höhe von
575 € mittels Überweisung auf das K/K lautend auf
Freie Universität Bozen
IBAN IT67P0604511619000000009000
BIC (SWIFT) CRBZIT2B107
Einzahlungsgrund: Name und Nachname /Studiengang 2012/2013, 1. Rate vornehmen.
Banküberweisungen müssen völlig spesenfrei für den Empfänger getätigt werden. Innerhalb der Europäischen Union kann eine SEPA-Überweisung vorgenommen werden.
Die Einzahlungsbestätigung muss bis zum 18. Mai 2012 im Studentensekretariat per Fax oder E-Mail-Anhang eingereicht werden (Fax: 0039-0471-012209, E-Mail:
student.secretariat@unibz.it)
Für den Studiengang mit Sitz in Bruneck müssen die Kandidaten die Einzahlungsbestätigung im Sekretariat in Bruneck, Fax: 0039-0474-013609, E-Mail:
tourism@unibz.it einreichen.
Damit sichern sich die Kandidaten einen Studienplatz im gewählten Studiengang.
ACHTUNG: Wer die Zahlungsbestätigung nicht innerhalb der genannten Frist im Studentensekretariat abgibt, verzichtet damit auf seinen Studienplatz, welcher dem nachfolgenden Studienanwärter gemäß Rangordnung angeboten wird.
Befreiungen
Studierenden mit einer Behinderung ab 66% werden die Studiengebühren gänzlich erlassen.
Zahlungsmodalitäten
Die Gebühren sind in zwei Raten zu entrichten, sofern nicht in der Ausschreibung oder im Studienmanifest anders geregelt. Die erste Rate muss bei der Immatrikulation (für Bewerber der ersten Session der Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften und Informatik bis zum 18. Mai 2012) und die zweite Rate bis zum 31. März 2013 eingezahlt werden.
Die Bezahlung der ersten Gebührenrate ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation. Eine verspätete Einzahlung der weiteren Raten wird mit einer Strafgebühr (32 Euro) belegt.
Bankkonto
Die Studiengebühren müssen auf folgendes Bankkonto (Kontoinhaber: Freie Universität Bozen) eingezahlt werden: IBAN IT67P0604511619000000009000 - BIC (SWIFT) CRBZIT2B107
Konsequenzen bei fehlender Zahlung
Wenn die Studiengebühren nicht oder nur teilweise entrichtet wurden, wird der Account nach Ablauf der Einzahlungsfrist automatisch gesperrt. Damit ist der Zugang zum Studentenportal blockiert, d.h. auch die Prüfungsanmeldung ist nicht mehr möglich.
Wer die Studiengebühren nicht rechtzeitig einzahlt, ist nämlich weder zu Prüfungen noch zum Studienort- oder Studiengangswechsel zugelassen.
Abbruch des Studiums, Verzicht auf ein Weiterstudium oder Ausschluss vom Studium
Der Abbruch des Studiums, der Verzicht auf ein Weiterstudium oder der Ausschluss vom Studium geben kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.