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Anerkennung von ausländischen Studien Im Ausland erworbene Studientitel haben im Inland keine automatische Geltung, sondern müssen in Italien gemäß den geltenden Bestimmungen anerkannt werden.
Für die Anerkennung ausländischer Studientitel gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:



Verfahren Geltung
Allgemeines Verfahren gilt für ausländische Studientitel, welche mit von der Freien Universität Bozen verliehen Studientiteln gleichwertig sind zur Seite
Spezielles Verfahren gilt nur für österreichische Studientitel, die im Notenwechsel, d.h. im bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Italien, enthalten sind zur Seite

Studentensekretariat - Bozen
Universitätsplatz 139100 BozenItalien
T: +39 0471 012200F: +39 0471 012209student.secretariat@unibz.it
Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag
09:00 - 12:00
Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00
Studentensekretariat - Brixen
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